Angebot/Leistungen
Die Rechtswirkung des Testaments im deutschen Recht ist einzigartig. Denn im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Vertrag können die darin getroffenen Regelungen nach dem Erbfall weder korrigiert, noch die entstehenden Auswirkungen kontrolliert werden.
Unklar formulierte Testamente führen häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit. Mehrdeutige und überraschende Regelungen können Streitigkeiten verstärken oder überhaupt erst auslösen.
Mit einem rechtsgültig formulierten Testament können Sie Streitigkeiten und andere unerwünschte (auch steuerliche) Folgen vermeiden.
Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Ihr Testament rechtssicher nach Ihren Vorstellungen. Auf Wunsch hinterlegen wir Ihr Testament anschließend in der amtlichen Verwahrung des Nachlassgerichts.
Die bevollmächtigte Person handelt dann in Ihrem Sinne und kann bei Bedarf auch kontrolliert werden. Außerdem setzt sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche durch, wenn Sie diese vorab in einer Patientenverfügung festgelegt haben.
Diese Vorsorgedokumente sind zwar als Muster im Buchhandel und bei zahlreichen öffentlichen Stellen erhältlich, als Pauschallösungen sind sie jedoch häufig ungeeignet, weil sie ihre individuelle Situation nicht berücksichtigen können.
Wir gestalten mit Ihnen Ihre Vorsorgedokumente oder prüfen bereits vorhandene Verfügungen auf Aktualität und Anpassungsbedarf.
- der Zeitpunkt des Ablebens
- die Reihenfolge des Versterbens bei Ehegatten
- die Höhe des Nachlassvermögens
- die geltende Rechtslage zur Erbschaftsteuer
- die persönliche Situation der im Testament Bedachten
- deren Verhältnis untereinander
Um Zufälle und andere Unklarheiten zu vermeiden, können Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens übertragen. Das verschafft Ihnen zum einen deutlich bessere Steuerungsmöglichkeiten; zum anderen lassen sich durch die Übertragung zum heutigen Wert und Gegenleistungen der zukünftigen Erben Erbschaftssteuern in erheblichem Umfang sparen. Zudem kann eine Regelung zu Lebzeiten gemeinsam mit allen Beteiligten frühzeitig Klarheit schaffen und dadurch späterem Streit vorbeugen.
Wir beraten Sie und Ihre Familie zu den unterschiedlichen Vorteilen der vorweggenommenen Erbfolge, erstellen ein auf Sie persönlich abgestimmtes Konzept und bereiten die erforderlichen Verträge für Sie vor.
Nach langjähriger Erfahrung mit Testamentsvollstreckungen können wir diese Aufgabe für Sie übernehmen.
Doch auch zuvor müssen sich die Erben um den Nachlass kümmern, um ihn sinnvoll und wirtschaftlich zu verwalten. Nicht selten besteht hierbei Uneinigkeit über die Ansprüche der Miterben, der Erbengemeinschaft oder zwischen Miterben.
Wir unterstützen Sie bei der Teilung des Nachlasses und der Auflösung der Erbengemeinschaft.
Damit er weiß, wie hoch sein Anspruch ist, muss der Erbe Auskunft über den Nachlass erteilen und diesen bewerten.
Zu diesen Fragen existiert eine umfangreiche Rechtsprechung. Sie zu kennen ist wichtig, um diese gesetzlichen Ansprüche richtig geltend zu machen und notfalls im Prozess durchzusetzen.
Da im Pflichtteilsrecht häufig Bewertungsfragen im Mittelpunkt stehen, greifen wir auf ein Netzwerk an Spezialisten zurück.
Wir setzen Ihren Pflichtteil zügig gegenüber dem Erben durch und prüfen für Sie die maßgeblichen Bewertungen des Nachlasses.
Wir sind ausgebildete Mediatoren und begleiten Sie effektiv, fair und schnell durch das erprobte Mediationsverfahren.
Schiedsgerichtsanordnung im Testament
Sie können mich in Ihrer Verfügung als Schiedsrichter für einzelne Fragen im Erbfall benennen. In dieser Funktion werde ich nur dann aktiv, wenn es zwischen den Beteiligten zu Meinungsverschiedenheiten kommt oder Streitfragen auftauchen.
Diese können z. B. betreffen:
- die Auslegung eines Testaments
- Mitwirkungshandlungen der Beteiligten bei der Auseinandersetzung des Nachlasses
- die Reihenfolge sinnvoller Schritte und deren Koordination bei der Auseinandersetzung
- die Bewertung von Nachlassgegenständen
- den Ausgleich von Ansprüchen
- Den Wert einer geleisteten Pflege
Ist eine Vermittlung zwischen den Beteiligten gescheitert, kann die Aufgabe des Schiedsrichters auch ein förmlicher Schiedsspruch sein, der für alle Beteiligten bindend ist und in gewissen Grenzen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten ausschließen kann.
Schiedsgericht unter Miterben
In gleicher Weise vermittle ich als Schiedsrichter zwischen Miterben oder unterschiedlichen Beteiligten in einem Erbfall, wenn mich alle einvernehmlich dazu beauftragen.